Außerplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von insgesamt 99.252 EUR bei dem Kostenträger 211101 (Grundschulen) aus der Fachbezogenen Pauschale für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 zum Abbau von Lernrückständen (Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung "Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" NRW)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2022 entscheiden. Die Vorlage sieht vor, über eine bereits erfolgte Bereitstellung von 46.341 Euro hinaus weitere 52.911 Euro bereitzustellen, was eine Gesamtsumme von 99.252 Euro ergibt. Diese Mittel stammen aus der fachbezogenen Pauschale für die Haushaltsjahre 2021 und 2022, die im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ NRW zur Reduzierung von Lernrückständen bereitgestellt wurde.
Die Grundlage bildet ein Bescheid der Bezirksregierung vom 17. August 2021, der insgesamt 500.666 Euro für den Zeitraum bis Ende 202erm bereitgestellt hat. Da die genaue Höhe und Verwendung der Mittel im Jahr 2021 noch nicht feststanden, konnte die Planung für 2022 nicht vorab berücksichtigt werden. Von der ursprünglichen Förderung wurden bereits 348.975 Euro verwendet. Der verbleibende Betrag im Schulträgerbudget von 151.691 Euro soll nun vollständig auf die Schulbudgets der Grundschulen übertragen werden.
Da die kumulierte Summe der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung die Wertgrenze von 75.000 Euro überschreitet, ist die Genehmigung durch den Rat erforderlich. Die finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt sind neutral, da der zusätzliche Aufwand durch entsprechende zweckgebundene Mehrerträge aus Zuweisungen und Zuschüssen des Landes in gleicher Höhe gedeckt wird.
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