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Sitzungsvorlage

Änderung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Castrop-Rauxel (Baumschutzsatzung) vom 12.03.1998 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 29.11.2018

2022/283 17.10.2022 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/283 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel sieht die Verabschiedung der siebten Änderungssatzung zur Baumschutzsatzung vor. Ziel der Änderung ist die Präzisierung der Regelungen zum Schutz des Baumbestandes sowie eine sprachliche Anpassung des Textes.

Im Rahmen der Neufassung soll der Paragraph 3 Absatz 5 Satz 3 der Satzung ergänzt werden. Die bisherige Regelung besagt, dass die Baumschutzsatzung nicht greift, wenn ein Baum mit einem Stammumfang von mehr als 100 cm auf einem Grundstück mit einer Fläche von weniger als 400 Quadratmetern steht. Die Verwaltung weist darauf hin, dass nach dem bisherigen Wortlaut eine Unklarheit besteht, wenn ein Baum über die Grenze mehrerer kleinerer Flurstücke wächst, deren jeweilige Flächen unter der Grenze liegen, die sich aber räumlich zusammenfügen lassen. Um eine eindeutige rechtliche Beurteilung bei solchen grenzüberschreitenden Baumstämmen zu ermöglichen und den Schutz des Baumbestandes im Sinne der Allgemeinheit zu gewährleisten, soll die Regelung durch das Wort „ausschließlich“ ergänzt werden. Damit soll die Ausnahme nur dann gelten, wenn die gesamte Grundstücksfläche, auf der sich der Baum befindet, weniger als 400 Quadratmeter umfasst.

Zusätzlich zur inhaltlichen Ergänzung wird der Satzungstext auf eine geschlechterneutrale Sprache umgestellt. Die Änderung wurde bereits mit dem Bereich Rechtsangelegenheiten abgestimmt. Es entstehen durch die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 202 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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