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Sitzungsvorlage

Zensus 2022, hier: Sachstand

2022/014 18.01.2022 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2022/014 informiert über den aktuellen Sachstand zum Zensus 2022. Aufgrund eines Beschlusses des Bundestages vom November 2020 wurde die Durchführung des EU-weiten Zensus um ein Jahr auf den 15. Mai 2022 verschoben, was eine Anpassung der Termine zur Datenübermittlung und -erhebung zur Folge hatte.

Der Kreis Recklinghausen hat die Verpflichtung zur Einrichtung einer örtlichen Erhebungsstelle am 1. November 2021 erfüllt. Diese Stelle, die dem Fachdienst Kataster und Geoinformation untersteht, wird im Erhebungszeitraum mit bis zu zehn Personen besetzt sein. Die Erhebungsstellen unterstützen die Gebäude- und Wohnungszählung sowie die Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis. Hierzu werden Erhebungsbeauftragte bestellt, die die Befragungen vor Ort durchführen. Die Stadt Castrop-Rauxel ist verpflichtet, die Erhebungsstelle bei der Rekrutierung von Personal sowie durch die Bereitstellung von Schulungsräumlichkeiten, wie dem Ratssaal, zu unterstützen. Die Tätigkeit der Erhebungsbeauftragten erfolgt auf Ehrenamtsbasis gegen eine Aufwandsentsädigung.

Durch Änderungen in der Stichprobensystematik hat sich die Anzahl der zu befragenden Haushalte im Kreis Recklinghausen sowie in Castrop-Rauxel erhöht. Für Castrop-Rauxel steigt die Zahl der zu befragenden Personen von etwa 4.500 auf 5.400 und die Anzahl der Anschriften von 870 auf 1.100. Zudem können bei einer erneuten Pandemielage die Befragungen primär telefonisch oder online stattfinden. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadt wird nicht angezeigt, wobei die Finanzierung der Kostensteigerungen durch die erhöhten Fallzahlen und Schutzmaßnahmen noch ungeklärt ist. Der Haupt- und Finanzausschuss soll den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen.

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