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Sitzungsvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Mittelbereitstellung für die Maßnahme 'Neubau Quertrakt Fridtjof-Nansen-Realschule'

2022/151 19.05.2022 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für den Neubau des Quertrakts der Fridtjof-Nansen-Realschule.

Aufgrund von Preiserhöhungen in den vergangenen zwei Jahren wird ein Mehrbedarf von 314.000 Euro für die Gesamtmaßnahme veranschlagt. Während im Haushaltsplan 2020 ein Ansatz von 3.027.172 Euro vorgesehen war, beläuft sich der nun benötigte Betrag auf 3.341.172 Euro. Die genaue Höhe der Kosten wird erst nach Auswertung der Angebote der Fachfirmen feststehen.

Ein Teil dieses Bedarfs in Höhe von 189.000 Euro muss unmittelbar gedeckt werden, um die Vergabe von Aufträgen für Nachträge bei den Erdarbeiten und der Rohbaumaßnahme zu ermöglichen. Eine Verzögerung bei der Vergabe könnte zu einem Baustopp und weiteren Kosten führen. Die Finanzierung dieser 189.000 Euro erfolgt durch Umwidmung von Mitteln aus der Buchungsstelle für die Altbausanierung des ersten und zweiten Obergeschosses der Fridtjof-Nansen-Realschule. Diese Maßnahme wird nach 2023 verschoben, wobei die Mittel für das Jahr 2023 neu beantragt werden. Die Kommunalaufsichtsbehörde hat die Vorabfreigabe der Haushaltsmittel bereits erteilt.

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