3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Castrop-Rauxel 'Konversion ehemaliges Kraftwerk Knepper' (vormals: 'Gewerbegebiet Knepper') hier: a) Umbenennung der Flächennutzungsplanänderung b) Entscheidung über die Stellungnahmen (Abwägung) c) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen d) Feststellungsbeschluss des Plans und Billigung der Begründung mit Umweltbericht e) Vorlage zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant die 3. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gelände des ehemaligen Kraftwerks Gustav Knepper. Mit der vorliegenden Sitzungsvorlage wird vorgeschlagen, die Änderung von „Gewerbegebiet Knepper“ in „Konversion ehemaliges Kraftwerk Knepper“ umzubenennen. Ziel der Planung ist die gewerblich-industrielle Nachnutzung eines etwa 7,6 Hektar großen Teilstücks des Standorts im Ortsteil Deininghausen.
Die Änderung sieht vor, die bisher als Fläche für die technische Ver- und Entsorgung ausgewiesenen Bereiche als gewerbliche Bauflächen darzustellen. Eine landwirtschaftlich genutzte Fläche am westlichen Rand des Änderungsbereichs soll weiterhin als landwirtschaftliche Fläche erhalten bleiben, um den Schutz des Außenbereichs und einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden zu gewährleisten. Die Planung erfolgt in einem Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 246, um Zeitverluste bei der Entwicklung des interkommunalen Standorts zu vermeiden.
Der Rat soll die abgegebenen Stellungnahmen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag berücksichtigen und die redaktionellen Änderungen sowie die Begründung inklusive Umweltbericht feststellen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Planänderung der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vorzulegen. Die wirtschaftliche Entwicklung des Standorts soll durch die Nutzung vorhandener Brachflächen die Inanspruchnahme neuer Flächen begrenzen. Die Planung hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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