Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 01.12.2021 gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Dringlichkeitsentscheidung vom 1. Dezember 2021 genehmigen. Hintergrund der Entscheidung ist die Beschaffung eines weiteren Lichtmastgenerators für die Feuerwehr. Anlass für die Maßnahme war ein Stromausfall im Kreis Recklinghausen im November des Vorjahres, bei dem sich der Bedarf an einer eigenständigen Notstromeinspeisung für die Gerätehäuser der Löschzüge sowie für andere Gebäude im Bedarfsfall zeigte.
Der neue Generator soll mobil auf einem Anhänger verlastet werden. Durch die Kombination mit einem Lichtmast soll neben der Stromversorgung auch die Ausleuchtung von Einsatzstellen ermöglicht werden. Für die kurzfristige Beschaffung ist ein Betrag von 70.000 Euro veranschlagt. Die Finanzierung erfolgt durch eine Mittelumschichtung innerhalb des Haushalts. Die erforderlichen Mittel werden aus verschiedenen Buchungsstellen bereitgestellt: 30.000 Euro aus dem Bereich Betriebs- und Geschäftsausstattung, 15.000 Euro aus dem Bereich geringwertiger Vermögensgegenstände sowie 25.000 Euro aus dem Bereich Lizenzen.
Die Verwaltung stuft die Bereitstellung der Mittel als unabweisbar ein, um die Handlungsfreiheit des Verwaltungsstabes und die Sicherheit der Bevölkerung bei Stromunterversorgung zu gewährleisten. Da die nächste reguläre Ratssitzung erst am 24. Februar 2022 stattfindet, wurde die Entscheidung gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung vorbereitet.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 184 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 312001100016
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20220120091026-0