Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW bei der Buchungsstelle 50120/610101/0241002/ALT172 (Grunderwerb).
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die am 15. Dezember 2021 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln für den Grunderwerb im Haushaltsjahr 2022.
Um geplante Flächenankäufe zur städtebaulichen Entwicklung sowie zur Sicherung einer Fußwegeverbindung im Stadtteil Frohlinde realisieren zu können, sollen nicht verausgabte investive Mittel aus dem Jahr 2021 auf die Buchungsstelle für Grunderwerb transferiert und in das Jahr 2022 übertragen werden. Die Mittel stammen aus verschiedenen Bereichen, darunter Positionen für die Gleisverlegung und den barrierefreien Umbau des Bahnhofs Castrop-Süd, Softwarezugänge sowie Anschaffungen geringwertiger Vermögensgegenstände.
Insgesamt sollen durch die Verschiebung von Mitteln aus den Bereichen 12, 61 und 62 ein Betrag von 183.185 Euro zusätzlich zu den bereits vorhandenen Mitteln für den Grunderwerb bereitgestellt werden. Da die Haushaltsüberschreitung den Schwellenwert von 75.000 Euro überschreitet, ist die Zustimmung des Rates erforderlich. Die Verwaltung gibt an, dass durch den Grunderwerb keine zusätzlichen Abschreibungen entstehen und die Finanzierung innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung gesichert ist.
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