Bebauungsplan Nr. 254 "Nördliche Bahnhofstraße" hier: Beschluss einer Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel schlägt dem Rat der Stadt vor, eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 254 „Nördliche Bahnhofstraße“ als Satzung zu beschließen. Der Bebauungsplan befindet sich derzeit in der Aufstellung und dient der Überplanung eines Teilbereichs des Bebauungsplans Nr. 1
Das betroffene Gebiet umfasst eine Mischnutzung aus Wohnen und Gewerbe, insbesondere im Bereich der Bahnhofstraße und des Berliner Platzes. Ziel der neuen Planung ist es, die bestehende Struktur zu erhalten und die Entwicklung des Quartiers zu steuern. Dabei sollen Handelsformen mit geringem Investitionsbedarf, wie etwa Wettbüros oder Spielhallen, sowie deren Verdrängungseffekte auf den Einzelhandel, die Gastronomie und die Wohnnutzung unterbunden werden. Zudem soll das Zentrums- und Einzelhandelskonzept zur Stärkung des Nahversorgungszentrums Rauxel-Süd umgesetzt werden.
Die Veränderungssperre soll verhindern, dass bauliche Anlagen errichtet werden, die den Zielen des künftigen Bebauungsplans widersprechen. Ein konkreter Anlass ist ein bereits beantragter Bau einer Wettannahmestelle, dessen Zulässigkeit zuvor nach Baugesetzbuch zurückgestellt wurde. Da die Erarbeitung des Bebauungsplans aufgrund notwendiger Gutachten und Bestandsaufnahmen voraussichtlich länger als die einjährige Zurückstellungsfrist dauern wird, ist die Sperre zur Sicherung der Planung erforderlich. Die Veränderungssperre ist zunächst auf zwei Jahre befristet und kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Es entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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