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Sitzungsvorlage

Umsetzung der Förderprogramme aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus dem Programm "Gute Schule 2020" des Landes

2022/205 21.07.2022 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage zur Vorlage 2022/205 befasst sich mit der Aktualisierung der Maßnahmenlisten für verschiedene Förderprogramme des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Rat der Stadt soll die aktuellen Arbeitslisten zu den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen (KInvFöG I und KInvFöG II) sowie zum Landesprogramm „Gute Schule 2020“ als neue Gesamtmaßnahmenlisten zur Kenntnis nehmen.

Im Bereich des KInvFöG I wurden bereits Mittel in Höhe von über 8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, wobei die Stadt einen Eigenanteil von 10 Prozent trägt. Die Verwaltung berichtet, dass für zusätzliche Maßnahmen keine weiteren Fördermittel mehr zur Verfügung stehen. Der Förderzeitraum wurde bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.

Das Programm KInvFöG II, das ausschließlich die Schulinfrastruktur umfasst, stellt der Stadt Mittel in Höhe von rund 6,6 Millionen Euro bereit. Der Förderzeitraum endet hier am 31. Dezember 2025. Die Liste weist aktuell keine freien Mittel mehr aus, da ein Restkontingent für den Neubau eines Quertrakts der Fridtjof-Nansen-Realschule verwendet wurde. Mehrere Sanierungsmaßnahmen an Schulen wurden bereits abgeschlossen, während andere Projekte, wie an der Franz-Hillebrand-Hauptschule oder der Neuen Gesamtschule Ickern, weiterhin in der Umsetzung sind.

Das Programm „Gute Schule 2020“ basierte auf Kreditkontingenten, deren Tilgungs- und Zinsleistungen vom Land übernommen werden. Die bereitgestellten Mittel in Höhe von rund 9,7 Millionen Euro wurden vollständig abgerufen. Die abschließende Umsetzung der Maßnahmen und die Vorlage der letzten Verwendungsnachweise sind bis Ende 2024 vorgesehen.

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