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Sitzungsvorlage

Planungsrechtliche Strukturierung gewerblicher Bauflächen in Castrop-Rauxel hier: Beschluss gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB

2022/065 08.03.2022 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/065 befasst sich mit der planungsrechtlichen Strukturierung gewerblicher Bauflächen in Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll beschließen, diese Strukturierung als sonstige städtebauliche Planung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB festzulegen. Ziel der Maßnahme ist es, eine gesamtstädtische, übergeordnete Leitlinie für die Bauleitplanung zu schaffen, auf die in einzelnen Bebauungsplänen Bezug genommen werden kann.

Die Grundlage der Untersuchung bilden die im Flächennutzungsplan dargestellten Gewerbe- und Sonderbauflächen mit einer Gesamtgröße von 394 Hektar. Die Strukturierung untersucht die planungsrechtlichen Restriktionen dieser Flächen, insbesondere im Hinblick auf Emissionsbeschränkungen. Durch die Festlegung soll eine gebietsübergreifende Gliederung der Gewerbegebiete nach § 1 Abs. 4 Satz 2 BauNVO ermöglicht werden. Dies dient der Regelung von Lärmimmissionen und der Konfliktbewältigung zwischen verschiedenen Nutzungen.

Im Rahmen der Untersuchung wurden vier Gewerbegebiete identifiziert, die Flächen ohne förmliche Emissionsbeschränkungen enthalten: das Gewerbegebiet Henrichenburg, das Gewerbegebiet Westring/Herner Straße, das Gewerbegebiet Habinghorst/Zum Dücker sowie das Gewerbegebiet Merklinde. Neben der planerischen Funktion dient die Übersicht als Hilfestellung für die Erstberatung bei der Ansiedlung von Betrieben. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch den Beschluss keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.

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