Bestellung des Vorstandes EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel - Anstalt öffentlichen Rechts
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2022/067 befasst sich mit der Wiederbestellung des Vorstandes des EUV Stadtbetriebes Castrop-Rauxel – Anstalt öffentlichen Rechts. Der aktuelle Vorstand ist gemäß einem Beschluss des Rates vom 6. Juli 2017 bis zum 31. Dezember 2022 im Amt.
Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung der Stadt Castrop-Rauxel obliegt dem Verwaltungsrat die Entscheidung über die Bestellung und Abberufung des Vorstandes. Der Vorstand unterliegt dabei der Weisung des Rates der Stadt. Die Satzung sieht vor, dass eine Bestellung auf eine Dauer von fünf Jahren erfolgt und eine erneute Bestellung zulässig ist.
Der Verwaltungsrat des EUV Stadtbetriebes wird in seiner Sitzung am 30. März 2022 über die Wiederbestellung des derzeitigen Vorstandes ab dem 1. Januar 2023 bis zum 30. Juni 2025 beraten und beschließen. Der Rat der Stadt soll diesen Beschluss des Verwaltungsrates im Rahmen der Sitzung am 31. März 2022 bestätigen. Für das Vorhaben sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verzeichnet.
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