Beirat für Kunst und Stadtgestaltung der Stadt Castrop-Rauxel hier: Änderung der Satzung für den Beirat für Kunst und Stadtgestaltung der Stadt Castrop-Rauxel und Berufung des stadtkundigen Bürgers sowie der festen Vertreter/-innen der beratenden Mitglieder des Beirates für Kunst und Stadtgestaltung aus den Fraktionen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/072 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der Änderung der Satzung für den Beirat für Kunst und Stadtgestaltung der Stadt Castrop-Rauxel sowie mit personellen Besetzungen.
Ein wesentlicher Bestandteil der vorgeschlagenen Änderung betrifft die Erweiterung der stimmberechtigten Mitglieder im Beirat. Der bislang nicht stimmberechtigte sachkundige Bürger, der sich durch besondere Kenntnisse der Stadtgeschichte und Ortskenntnis auszeichnet, soll künftig den Fachleuten im Stimmrecht gleichgestellt werden. Die Verwaltung schlägt hierfür eine Person aus der Bürgerschaft vor, die als Fotograf über fundierte Kenntnisse der baulichen Entwicklung der Stadt verfügt. Zudem sieht die Satzungsänderung eine Überarbeitung hinsichtlich gendersensibler Sprache vor.
Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft die Regelung für die beratenden Mitglieder aus den Fraktionen. Auf Antrag der FDP-Fraktion und nach Beratung im Beirat soll eine Regelung für feste Vertreter der Fraktionsmitglieder eingeführt werden. Ziel ist es, durch die Benennung fester Vertretungen einen steten Informationsaustausch innerhalb des Beirates zu gewährleisten und die Effektivität der Arbeit sicherzustellen.
Der Rat der Stadt soll über den Beschluss der geänderten Satzung, die Berufung des stadtkundigen Bürgers sowie die Benennung der festen Vertreter der Fraktionen entscheiden. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die Änderungen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 192 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 312202100074
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20220224101744-0