Gebührenbedarfsberechnung 2023 -Wochenmärkte- und Gebührensatzung für die Wochenmärkte in der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2022/323 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2023 sowie der Gebührensatzung für die Wochenmärkte in Castrop-Rauxel. Der EUV Stadtbetrieb ist seit 2014 als Veranstalter der Märkte in der Castroper Altstadt, Ickern und Habinghorst zuständig und erhebt von den Marktbeschickern Gebühren auf Basis des Kommunalabgabengesetzes.
Aufgrund der aktuellen Preisentwicklung und der Inflation wird eine Erhöhung der Gebühren um etwa 10 % ab dem 1. Januar 2023 vorgeschlagen. Ziel der Anpassung ist es, die anfallenden Aufwendungen durch die Marktstandsgebühren zu decken. Die vorgeschlagenen Sätze variieren je nach Standort und Verpflichtungsgrad der Marktbeschicker. So beträgt die Tagesgebühr für Propagandisten auf allen Märkten 6,70 Euro pro angefangenem laufendem Meter Verkaufsfront. Für andere Marktbeschicker liegen die Sätze in Ickern und Castrop zwischen 3,30 und 4,00 Euro, während sie in Habinghorst zwischen 2,90 und 3,30 Euro liegen, abhängig von der Bezahlweise und der Dauer der Verpflichtung.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Gebührenbedarfsberechnung 2023 zur Kenntnis nimmt und den bereits vom Verwaltungsrat des EUV Stadtbetriebes gefassten Beschluss zur Gebührensatzung bestätigt. Da Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Zustimmung des Rates bedürfen, ist diese Bestätigung für die öffentliche Bekanntmachung der Satzung erforderlich. Eine Kommunikation der Gebührenerhöhung mit den Marktbeschickern ist vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 201 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 312211100338
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20221122110400-1
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20221201101127-0