Gebührenbedarfsberechnung 2023 -Gewässerunterhaltung- und Beschluss über die Gebühren zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2022/324 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2023 im Bereich der Gewässerunterhaltung. Aufgrund einer Änderung des Landeswassergesetzes NRW hat die Stadt Castrop-Rauxel die Gewässerunterhaltungsgebühr eingeführt, deren Erhebung durch den EUV Stadtbetrieb erfolgt.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, die Gebühren für die Gewässerunterhaltung im Vergleich zum Vorjahr unverändert zu lassen. Die Berechnung umfasst zudem die veranschlagte Umlageleistung der Emschergenossenschaft für die Unterhaltung der entsprechenden Gewässer. Zur Deckung der anfallenden Aufwendungen werden Gebühren in Höhe von 0,0476 Euro pro Quadratmeter für befestigte Flächen sowie 0,0017 Euro pro Quadratmeter für übrige Flächen vorgeschlagen.
Gemäß der Satzung für das Kommunalunternehmen der Stadt Castrop-Rauxel, EUV, Stadtbetrieb –AöR– liegt die Zuständigkeit für die Festsetzung der Gebühren beim Verwaltungsrat. Da die Entscheidung jedoch von grundsätzlicher Bedeutung ist, ist die Zustimmung des Rates der Stadt erforderlich. Der Rat der Stadt soll die Gebührenbedarfsberechnung 2023 zur Kenntnis nehmen und den Beschluss des Verwaltungsrates vom 14. Dezember 2022 zur Gebührensatzung Gewässerunterhaltung bestätigen.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20221125132745-0