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Sitzungsvorlage

Entgeltordnung für die sonstige Nutzung des Straßeneigentums nach § 23 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW)

2022/325 22.11.2022

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2022/325 befasst sich mit der Neufassung der Entgeltordnung für die sonstige Nutzung des Straßeneigentums gemäß § 23 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll der Empfehlung des Verwaltungsrates des EUV Stadtbetrieb folgen und die vorliegende Fassung der Entgeltordnung zum 01.01.2023 beschließen.

Die Änderung der Satzung ist notwendig, um einen Wortfehler in der aktuell gültigen Fassung zu korrigieren. Konkret soll im § 2 Absatz 1 des ersten Spiegelstrichs der Begriff „Gattungsvertrag“ durch die Bezeichnung „Gestattungsvertrag“ ersetzt werden, um Fehlinterpretationen der Regelung vorzubeugen. Im Zuge dieser Anpassung wird zudem ein Hinweis auf die Geschlechterneutralität in den Text aufgenommen.

Die Verwaltung gibt an, dass die Neufassung der Entgeltordnung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Vorlage war für die Sitzungen des Verwaltungsrates des EUV Stadtbetrieb am 14.12.2022 sowie des Rates der Stadt am 15.12.2022 vorgesehen.

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