Erlass einer Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) in der Stadt Castrop-Rauxel für 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Satzung zur Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, wie etwa Kleinkläranlagen oder abflusslosen Gruben, für das Jahr 2023 entscheiden. Die Vorlage sieht vor, die vom Verwaltungsrat des EUV Stadtbetriebs beschlossene Satzung zu billigen und die dazugehörige Gebührenbedarfsrechnung zur Kenntnis zu nehmen.
Die Grundlage der Vorlage ist eine Anpassung des Gebührensatzes. Aufgrund gestiegener Kosten im Bereich der Unternehmerleistungen sowie der Verwaltungskosten wird ein neuer Satz von 81,34 Euro pro angefangenem Kubikmeter abgefahrenem Grubeninhalt vorgeschlagen. Im Vergleich zum Vorjahr 2022, in dem der Satz 74,72 Euro betrug, ergibt sich eine Erhöhung durch die Veränderung der Netto-Unternehmerkosten von 37,00 Euro auf 42,00 Euro sowie einen leichten Anstieg der Verwaltungskosten. Die Abfuhrmenge für das Jahr 2023 wird auf dem Niveau des Vorjahres mit 85 Kubikmetern prognostiziert.
Von der Satzungsänderung sind 47 Grundstückseigentümer betroffen, deren Grundstücke nicht an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden können und die auf die Entsorgungsleistung des EUV Stadtbetriebes angewiesen sind. Die Änderung bezieht sich ausschließlich auf den in der Satzung festgelegten Gebührensatz. Eine haushaltsmäßige Berührung der städtischen Finanzen wird in der Vorlage nicht angegeben.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20221125132158-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20221125132158-1