Castrop-Rauxel Transparent

← Alle Vorlagen

Sitzungsvorlage

Erlass einer Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen

2022/074 23.02.2022 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/074 sieht die Neufassung der Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen vor. Der Beschlussvorschlag richtet sich an den Rat der Stadt.

Die Anpassung der Satzung, die zuletzt im Mai 2014 beschlossen wurde, ist erforderlich geworden, um die gesetzlichen Vorgaben des seit dem 1. Januar 2020 geltenden § 8a KAG NRW umzusetzen. Diese gesetzliche Neuerung regelt unter anderem die anteilige Förderung der Beitragsverpflichtung von Anliegern durch das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Erleichterung der Zahlungsweise für die betroffenen Anlieger. Die Neufassung der Satzung konkretisiert die Vorgaben zur Beitragserhebung und legt die Art sowie den Umfang von Stundungen fest.

Zudem werden weitere Anpassungen vorgenommen, die sich an der Mustersatzung orientieren. Für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen wurden die Vervielfältigungsfaktoren gemäß der aktuellen Rechtsprechung herabgesetzt. Weitere Faktoren der bisherigen Regelung bleiben unverändert. Die Verwaltung hat zur Verdeutlichung der Änderungen eine Synopse der alten und neuen Fassung der Satzung erstellt. Die Neufassung der Satzung hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 171 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente