Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Aufstellung des Regionalplan Ruhr - Erneute Beteiligung der öffentlichen Stellen gem. § 9 ROG i.V.m. § 13 Abs. 1 LPlG NRW hier: Stellungnahme der Stadt Castrop-Rauxel

2022/096 08.03.2022 Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Aufstellung des neuen Regionalplans Ruhr findet derzeit die zweite Beteiligung der öffentlichen Stellen statt. Ziel des Verfahrens ist es, die bestehenden Regionalpläne der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster sowie den Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr durch ein gemeinsames Planwerk abzulösen. Der vorliegende Entwurf des Regionalverbandes Ruhr (RVR) weist im Vergleich zur ersten Fassung eine Reduzierung der Ziele und Grundsätze auf, was laut Verwaltung einen größeren Abwägungsspielraum für die Kommunen ermöglicht.

Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel bewertet jedoch spezifische Änderungen kritisch. Insbesondere die Herabsetzung der Ansiedlungsschwelle für regionale Kooperationsstandorte von 8 auf 5 Hektar wird als Einschränkung des kommunalen Handlungsspielraums betrachtet, da dies die Konkurrenz zu örtlichen Ansiedlungen erhöht und die Bedarfsberechnung zulasten der Kommune verändert. Zudem wird angemerkt, dass die Fläche des ehemaligen Kraftwerks Knepper nicht mehr als regionaler Kooperationsstandort geführt wird.

Des Weiteren werden die veralteten Datengrundlagen für die Siedlungsflächenbedarfsberechnung sowie die Ablehnung einer Verlängerung des Planungshorizontes auf 25 Jahre beanstandet. Der Rat der Stadt soll beauftragt werden, die beigefügte kommunale Stellungnahme gegenüber der Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr einzureichen und bei der Stellungnahme des Kreises Recklinghausen mitzuwirken.

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