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Sitzungsvorlage

Gebührenbedarfsberechnung 2023 -Stadtentwässerung- und Erlass einer Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Castrop-Rauxel

2022/331 24.11.2022

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/331 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung 2023 für die Stadtentwässerung sowie dem Erlass einer entsprechenden Gebührensatzung. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll der vom Verwaltungsrat beschlossenen Satzung zustimmen.

Die Kalkulation der Gebühren basiert auf der aktuellen Kostenentwicklung, die unter anderem durch die allgemeine Inflation sowie Veränderungen bei den Abgaben der Wasserverbände beeinflusst wird. Laut der vorliegenden Berechnung steigen die Beiträge zur Emschergenossenschaft und zum Ruhrverband um 135.753 Euro gegenüber dem Vorjahr. Zudem erhöht sich die Abwasserabgabe der Genossenschaften und Verbände um 58.179 Euro. Demgegenüber stehen sinkende Aufwendungen für Fremdarbeiten um 30.000 Euro sowie ein Anstieg der Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltungen des Infrastrukturvermögens um 200.000 Euro.

Aufgrund dieser Entwicklungen ist eine Anpassung der Entwässerungsgebühren zum 1. Januar 2023 vorgesehen. Die Schmutzwassergebühr soll von 2,81 Euro auf 2,85 Euro pro Kubikmeter steigen, was einer Erhöhung von 1,42 Prozent entspricht. Die Gebühr für die pflichtige Grundstücksfläche wird von 1,13 Euro auf 1,12 Euro pro Quadratmeter gesenkt, was einer Reduzierung von 0,88 Prozent entspricht. Die Finanzierung der Maßnahmen ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung für die entsprechende Produktgruppe gesichert.

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