Gebührenbedarfsberechnung 2023 -Straßenreinigung- und Erlass einer Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Castrop-Rauxel (Straßenreinigungs-und Gebührensatzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2022/334 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2023 im Bereich der Straßenreinigung sowie dem Erlass einer neuen Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung der entsprechenden Gebühren in Castrop-Rauxel.
Der Vorschlag sieht eine Anpassung der Straßenreinigungsgebühr vor. Diese soll von bisher 4,57 Euro pro laufendem Meter auf 4,89 Euro pro laufendem Meter angehoben werden, was einer Steigerung von 7,00 % entspricht. Die Gebühr für den Fahrbahnwinterdienst soll hingegen unverändert bei 1,60 Euro pro laufendem Meter bleiben. Als Begründung für die Kalkulation wird auf die aktuelle Preisentwicklung am Energiemarkt sowie auf die allgemeine Inflation verwiesen.
Der Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb hat die neue Satzung bereits beschlossen. Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung bedürfen Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung jedoch der Zustimmung des Rates der Stadt. Der Rat der Stadt soll daher die Gebührenbedarfsberechnung 2023 zur Kenntnis nehmen und die vom Verwaltungsrat beschlossene Straßenreinigungs- und Gebührensatzung bestätigen. Eine haushaltsmäßige Berührung der städtischen Mittel wird in der Vorlage nicht angegeben.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20221125114147-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20221125114147-1
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20221213150528-1
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20221213150528-0