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Tischvorlage

Ergänzung zur Sitzungvorlage 2022/283 zur Änderung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Castrop-Rauxel (Baumschutzsatzung) vom 12.03.1998 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 29.11.2018

2022/335 24.11.2022 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Die Tischvorlage 2022/335 dient als Ergänzung zur Sitzungsvorlage 2022/283 und betrifft die siebte Änderungssatzung der Baumschutzsatzung der Stadt Castrop-Rauxel. Gegenstand der Vorlage ist die Präzisierung einer Regelung im Bereich des Baumschutzes auf kleineren Grundstücken.

Hintergrund der Anpassung ist ein Hinweis des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen aus einem laufenden Gerichtsverfahren. Die bisher geplante Änderung sah vor, das Wort „ausschließlich“ in § 3 Abs. 5 Satz 3 der Satzung aufzunehmen. Damit sollte geregelt werden, dass die Satzung nicht gilt, wenn ein Baum ausschließlich auf einem Grundstück mit einer Fläche von weniger als 400 Quadratmetern steht. Das Verwaltungsgericht wies darauf hin, dass diese Formulierung hinsichtlich grenzüberschreitender Baumstämme nicht eindeutig sei. Es bliebe unklar, wie die Regelung anzuwenden sei, wenn ein Baum auf zwei Grundstücken steht, deren Flächen jeweils unter 400 Quadratmetern liegen oder in der Summe ebenfalls diesen Wert nicht erreichen.

Um diese Unklarheit zu beseitigen, wird die Aufnahme eines neuen Satzes fünf in § 3 Abs. 5 vorgeschlagen. Dieser besagt, dass die Ausnahmeregelung bei Grenzbäumen nur dann gilt, wenn die angrenzenden Grundstücksflächen zusammen eine Fläche von 400 Quadratmetern nicht überschreiten. Mit dieser Neuregelung soll eine rechtlich eindeutige Beurteilungsmöglichkeit geschaffen werden. Der Rat der Stadt soll die siebte Änderungssatzung der Baumschutzsatzung beschließen. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.

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