Ernennung einer stellvertretenden Schriftführerin für den Integrationsrat der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Im Integrationsrat der Stadt Castrop-Rauxel steht die Ernennung einer stellvertretenden Schriftführerin zur Debatte. Gemäß der vorliegenden Tischvorlage mit der Nummer 2022/336 wird vorgeschlagen, eine Person als stellvertretende Schriftführerin für das Gremium zu benennen.
Die Grundlage für diese Bestellung bildet § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), welcher die Regelungen zur Schriftführung des Integrationsrates vorgibt. Mit dem Beschlussvorschlag wird die formale Besetzung dieser Funktion angestrebt, um die ordnungsgemäße Protokollführung des Rates sicherzustellen.
Aus finanzieller Sicht ergeben sich durch diese Personalentscheidung keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Die Vorlage wurde von der Verwaltung zur Beratung im Integrationsrat am 29. November 2022 vorgelegt.
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