Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Begrünung von bebauten Grundstücken und Gebäuden (Begrünungssatzung) hier: Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird in seiner Sitzung am 1. September 2022 über die Satzung über die Begrünung von bebauten Grundstücken und Gebäuden, die sogenannte Begrünungssatzung, beraten. Gegenstand der Vorlage 2022/196.1 ist der förmliche Satzungsbeschluss.
Die vorliegende Tischvorlage dient der Korrektur eines redaktionellen Fehlers, der in der vorangegangenen Vorlage 2022/196 enthalten war. Konkret betrifft die Änderung den Paragrafen 3 Absatz 3 der Satzung. In der ursprünglichen Fassung wurde für die Angabe des durchwurzelbaren Volumens in Baumbeeten fälschlicherweise die Maßeinheit Quadratmeter (m²) statt Kubikmeter (m³) verwendet. Die Neufassung stellt sicher, dass für jeweils fünf Stellplätze einer Anlage mindestens ein standortgerechter Laubbaum in einem Baumbeet mit einem Volumen von mindestens 12 m³ zu pflanzen ist.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Begründung der Begrünungssatzung von der vorherigen Vorlage unverändert bleibt. Es entstehen durch diese Korrektur keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die korrigierte Fassung der Begrünungssatzung als Grundlage für die Beschlussfassung zu verwenden.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20220825123543-0