Zweite Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/291 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten sieht die zweite Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Castrop-Rauxel vor. Der Rat der Stadt soll die beigefügte Änderung der Satzung vom 17.12.2020 beschließen.
Die Anpassung betrifft die Tarifstellen 3.7.1 und 3.8 a) der bestehenden Satzung. Hintergrund der Änderung ist eine Mitteilung des Bereichs Stadtplanung und Bauordnung, wonach die Zeitgebühren für bauaufsichtliche Aufgaben aufgrund der aktualisierten Landesgebührensätze zum 01.01.2023 angepasst werden müssen. Da die Gebühren der Stadt auf vergleichbare Sachverhalte wie die Landesgebühren abzielen, wird eine Angleichung der Gebührenhöhe vorgeschlagen. Die letzte Anpassung der Tarifstelle 3.7.1 liegt mehrere Jahre zurück.
Hinsichtlich der Tarifstelle 3.8 a), die Leistungen mit einem Zeitaufwand von bis zu einer Stunde umfasst, wird eine Neuausrichtung vorgeschlagen. Ziel ist es, diesen Satz an die Zeitgebühr für eine Stunde anzulehnen, um den tatsächlichen Aufwand bei gewerblichen, planungsrechtlichen Abfragen besser abzubilden. Private Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern werden laut Vorlage weitgehend gebührenfrei bearbeitet. Die Änderung der Satzung hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die Beratung im Rat der Stadt ist für die Sitzungen am 24.11.2022 und am 15.12.2022 vorgesehen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20221027090105-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20221027090118-0