Übergang des Bereiches 67 - Stadtgrün und Friedhofswesen - auf den EUV Stadtbetrieb
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/338 sieht die Eingliederung des Bereichs 67, der für das Stadtgrün und das Friedhofswesen zuständig ist, in den EUV Stadtbetrieb vor. Ziel der Maßnahme ist es, die operativen Aufgaben sowie die Friedhofsverwaltung und das städtische Bestattungswesen als gebührenrechnende Einrichtung auf den EUV zu übertragen. Die Stadt behält dabei die Verantwortung für die strategische Grünflächenplanung, das Kleingartenwesen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Im Zuge dieser Umstrukturierung soll das Personal des Bereichs 67 zum nächstmöglichen Zeitpunkt direkt beim EUV beschäftigt werden. Für die Wahrnehmung der verbleibenden strategischen Aufgaben werden zwei Verwaltungsstellen bei der Stadt verbleiben, während eine Stelle für die Grünflächenpflege in Kindertagesstätten dem Bereich 56 zugeordnet wird. Durch den Übergang sollen Synergieeffekte, etwa im Bereich des Flottenmanagements, genutzt und die Effizienz der Aufgabenerledigung gesteigert werden.
Die Trägerschaft und Gebührenhoheit für die kommunalen Friedhöfe gehen auf den EUV über, der künftig auch für die entsprechenden Satzungen und Gebührenordnungen zuständig ist. Die Aufwendungen und Erträge der laufenden Bewirtschaftung werden aus dem städtischen Haushalt ausgegliedert. Die Maßnahme soll für den städtischen Haushalt neutral gestaltet sein. Das Eigentum an den Friedhofsflächen und Anlagen verbleibt bei der Stadt. Die Verwaltung plant, die steuerlichen Konsequenzen der Maßnahme durch eine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung prüfen zu lassen.
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