Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

5. Änderung der Vergnügungssteuersatzung vom 31.03.2011 ab 01.01.2023

2022/339 25.11.2022 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Sitzung am 15. Dezember 2022 die fünfte Änderung der Vergnügungssteuersatzung beschlossen. Mit dieser Entscheidung wird die Besteuerung von Tanzveranstaltungen über den 31. Dezember 2022 hinaus um weitere drei Jahre bis zum 31. Dezember 2025 ausgesetzt.

Die vorliegende Vorlage der Verwaltung begründet die Verlängerung der Aussetzung mit der aktuellen wirtschaftlichen Lage, die durch die Preissteigerungen infolge des Ukraine-Krieges sowie mögliche weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie geprägt ist. Bereits im Jahr 2018 wurde eine befristete Aussetzung beschlossen, da die Erhebung dieser Steuer aufgrund der geringen Einnahmen, die zuvor maximal 6.000 Euro pro Jahr betrugen, im Verhältnis zum Verwaltungsaufwand als nicht wirtschaftlich eingestuft wurde. Die Verwaltung empfiehlt, die Personalressourcen in der Finanzabteilung für andere Bereiche der Steuererhebung einzusetzen.

Die Änderung der Satzung tritt zum 1. Januar 202 nach der Beschlussfassung in Kraft und endet automatisch mit Ablauf des Jahres 2025. Sollten sich künftig Anhaltspunkte für eine wirtschaftliche Rentabilität oder ordnungspolitische Notwendigkeiten ergeben, kann die Besteuerung ab dem 1. Januar 2026 ohne erneute Satzungsänderung wieder aufgenommen werden. Die Auswirkungen auf die mittelfristige Haushaltsplanung sehen Mindererträge in Höhe von jeweils 6.000 Euro für die Jahre 2023 bis 2025 vor.

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