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Sitzungsvorlage

Sachstandsbericht Haushaltssicherungskonzept 2022 (Berichtsstichtag 30.09.2022)

2022/340 26.11.2022 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzung am 15. Dezember 2022 über den Sachstandsbericht zum Haushaltssicherungskonzept 2022 mit dem Berichtsstichtag 30. September 2022 in Kenntnis gesetzt. Der Beschluss sieht vor, diesen Bericht dem Landrat des Kreises Recklinghausen in seiner Funktion als untere staatliche Verwaltungsbehörde vorzulegen.

Die Notwendigkeit eines Haushaltssicherungskonzeptes ergibt sich aus der fortbestehenden bilanziellen Überschuldung der Stadt. Nach dem Ende der Regelungen des Stärkungspaktgesetzes zum 31. Dezember 2021 gelten für das Haushaltsjahr 2022 wieder die allgemeinen Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Das vorliegende Konzept wurde bereits im Juli 2022 durch die Kommunalaufsicht genehmigt, wobei die Erstellung eines Berichts über Abweichungen der Haushaltswirtschaft sowie über die Umsetzung von Konsolidierungsmaßnahmen zum Stichtag 30. September 2022 als Nebenbestimmung festgelegt wurde.

Die Verwaltung führt aus, dass der Bericht über die Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen aufgrund noch unklarer Einnahmeentwicklungen erst nach der Berichterstattung im Rat an die Aufsichtsbehörde versandt wird. Aktuelle Prognosen zeigen eine Verschlechterung beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um etwa 2,1 Millionen Euro gegenüber dem Planansatz. Grund hierfür sind die Entlastungspakete I und II der Bundesregierung, die durch Maßnahmen wie die Energiepauschale und die Erhöhung von Steuerfreibeträgen zu einem Rückgang des Einkommensteueraufkommens geführt haben. Der Rat wurde bereits über aktuellere Finanzcontrollingwerte zum Stichtag 30. Oktober 2022 informiert.

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