Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2022
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/022 regelt die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2022 in Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll die entsprechende Verordnung beschließen, die eine Öffnung von Verkaufsstellen an bis zu acht nicht aufeinanderfolgenden Sonntagen im Rahmen eines öffentlichen Interesses ermöglicht. Gemäß dem Ladenöffnungsgesetz NRW ist eine Öffnung für maximal fünf Stunden ab 13 Uhr zulässig, sofern ein gewichtiger Grund vorliegt.
Für das Jahr 2022 sind sieben verkaufsoffene Sonntage geplant, die jeweils als Annex zu lokalen Veranstaltungen stattfinden. In der Altstadt sind der Frühlingsmarkt am 3. April sowie der Herbstmarkt am 30. Oktober vorgesehen. Im Stadtteil Ickern ist am 21. August ein verkaufsoffener Sonntag im Rahmen des Familienfestes geplant. In Habinghorst sollen am 20. März, 3. Juli und 2. Oktober die Feste auf der Lange Straße zur Öffnung der Geschäfte führen. Ein weiteres Stadtteilfest in Merklinde ist für den 11. September vorgesehen.
Die Verwaltung hat vor Erlass der Verordnung die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, Kirchen sowie die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer angehört. Die Verordnung ist auf eine einjährige Gültigkeit ausgelegt, um zeitnah auf rechtliche Änderungen reagieren zu können. Es entstehen durch die Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 312701100021
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20220128103400-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20220128103408-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20220128103419-0
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20220128103419-1
- Anlage 5 als PDF öffnen ↗ 20220128103419-2
- Anlage 6 als PDF öffnen ↗ 20220128103421-3