Verzicht der Stadt Castrop-Rauxel auf die anteiligen Schiedsamtsgebühren (Schiedsamtsgesetz NRW)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzung am 24. November 2022 über einen Verzicht auf die anteiligen Schiedsamtsgebühren beraten. Gemäß dem Beschlussvorschlag soll die Stadt auf ihren hälftigen Anteil der Gebühren gemäß § 45 des Schiedsamtsgesetzes Nordrhein-Westfalen verzichten.
Nach der aktuellen Rechtslage werden die erhobenen Gebühren zu gleichen Teilen zwischen der Schiedsperson und der Gemeinde Castrop-Rauxel aufgeteilt. Die gesetzliche Grundlage nach § 48 Absatz 2 des Schiedsamtsgesetzes NRW ermöglicht es den Kommunen, zugunsten der Schiedspersonen auf ihren Anteil zu verzichten oder diesen zur Erstattung von Sachkosten zu verwenden.
Die Verwaltung führt aus, dass die Gebühren der vier in Castrop-Rauxel tätigen Schiedsleute in den vergangenen fünf Jahren im Durchschnitt insgesamt etwa 300 Euro betrugen. Der Verzicht wird damit begründet, dass die Höhe der Einnahmen in keinem Verhältnis zum damit verbundenen Verwaltungsaufwand für die Verbuchung und Verwaltung der Gebühren steht. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadtkasse durch diesen Beschluss wird nicht angegeben.
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