Zuwendungen an die Fraktionen des Rates der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2022/024 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit der Festsetzung der finanziellen Zuwendungen für Einzelratsmitglieder, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören. Grundlage hierfür ist die Gemeindeordnung, wonach der Rat beschließen kann, einem fraktionslosen Ratsmitglied finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Betrag darf dabei die Hälfte dessen nicht überschreiten, was eine Gruppe mit zwei Mitgliedern erhalten würde.
Nach der vorliegenden Berechnung der Verwaltung ergibt sich für das Jahr 2022 ein monatlicher Betrag von 70,24 Euro pro Einzelratsmitglied. Dieser Wert leitet sich aus der Differenz der bestehenden Fraktionszuwendungen ab, nachdem Mietzuschüsse, Sockelbeträge und Personalkostenzuschüsse abgezogen wurden. Die jährliche Anpassung dieser Pauschale erfolgt auf Basis der prozentualen Tariferhöhungen in der Entgeltgruppe TVÖD EG8.
Für das vorangegangene Jahr 2021 wurde zudem eine rückwirkende Zahlung für den Monat November in Höhe von 106,17 Euro ermittelt. Gemäß der gesetzlichen Vorgaben ist über die Verwendung der gewährten Mittel ein gesonderter Nachweis zu führen. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt den entsprechenden Betrag für die Einzelratsmitglieder festsetzt. Eine haushaltsmäßige Berührung der laufenden Haushaltsplanung wird in der Vorlage nicht angegeben.
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