Bebauungsplan Nr. 264 'Unterspredey/ In der Recke' hier: Beschluss einer Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel schlägt dem Rat der Stadt vor, eine Veränderungssperre gemäß den §§ 14 und 16 BauGB für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 264 „Unterspredey/ In der Recke“ als Satzung zu beschließen. Der Aufstellungsbeschluss für den betreffenden Bebauungsplan erfolgte bereits am 26. August 2021.
Die Begründung der Vorlage stützt sich auf die Notwendigkeit, die laufende Stadtplanung abzusichern. Im Geltungsbereich des Plans liegt unter anderem ein Grundstück, für das eine Bauvoranfrage für ein Einfamilienhaus vorliegt. Zudem befinden sich entlang der Straße Unterspredey Flächen, die als Baulücken eingestuft werden könnten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass auf einer Fläche nördlich eines bestehenden Gebäudes Wald entstanden ist, der vor Bebauung geschützt werden soll. Ein weiteres Flurstück beherbergt ein unterirdisches Einlaufbauwerk eines Gewässers, welches ebenfalls von Bebauung freigehalten werden soll, um die Handhabung von Starkregenereignissen nicht einzuschränken.
Da für die Erarbeitung der Regelungsinhalte umfangreiche Bestandsaufnahmen und Gutachten notwendig sind, kann die Rechtskraft des Bebauungsplans nicht innerhalb der bereits bestehenden einjährigen Zurückstellungsfrist garantiert werden. Die Veränderungssperre soll daher über diesen Zeitraum hinaus wirken. Die Sperre ist zunächst auf zwei Jahre befristet, kann jedoch um drei Jahre verlängert werden. Bei Vorliegen besonderer Umstände ist eine weitere Verlängerung um ein Jahr möglich. Es entstehen durch die Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20220426131637-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20220428154705-0