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Sitzungsvorlage

Weiterentwicklung und Ausbau von Flexibilisierung der Betreuungszeiten in Kitas im Kita-Jahr 2022/2023

2022/165 30.05.2022 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/165 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Weiterentwicklung und dem Ausbau flexibler Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen für das Kita-Jahr 2022/2023. Grundlage für die Förderung ist der pauschalierte Zuschuss des Landes nach § 48 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), der die Flexibilisierung der Betreuung durch erweiterte Öffnungszeiten, Wochenendangebote oder zusätzliche Betreuungsangebote bei unregelmäßigem Bedarf unterstützt.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Landeszuschuss in Höhe von 282.400 Euro zuzüglich eines 25-prozentigen Eigenanteils des Jugendamtes in Höhe von 70.600 Euro an fünf Kindertageseinrichtungen weiterzuleiten. Die Gesamtsumme beläuft sich somit auf 353.000 Euro. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach Kriterien der örtlichen Jugendhilfeplanung, wobei unter anderem die Verteilung über die Stadtteile Nord, Mitte und Süd, die Größe der Einrichtungen sowie die Bedarfsabfrage bei den Eltern berücksichtigt werden.

Die Förderung umfasst die Katholische Kita St. Lambertus mit 33.000 Euro, die Städtische Kita Lummerland mit 70.000 Euro, die Katholische Kita St. Antonius mit 70.000 Euro, die Evangelische Kita Eden mit 70.000 Euro sowie die Einrichtung Rasselbande Castroper Holz mit 110.000 Euro. Die Mittel sind im Haushalt der Produktgruppe Förderung von Kindern in Tagesbetreuung vorhanden. Perspektivisch wird eine Ausweitung der flexiblen Angebote, insbesondere im südlichen Stadtgebiet, angestrebt.

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