Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2022/167 liegt dem Betriebsausschuss 3 ein Bürgerantrag nach § 24 der Gemeindeordnung NRW vor. Der Antrag richtet sich gegen den Zustand bestimmter Immobilien im Stadtgebiet und fordert konkrete Maßnahmen der Verwaltung.
Im Zentrum steht die Forderung, eine Beseitigungsverfügung für die Gebäuderuine in der Glückaufstraße 30 zu erlassen. Die Antragstellung begründet dies mit dem Verfall der Bausubstanz und verweist auf die rechtlichen Möglichkeiten gemäß § 82 der Bauordnung NRW. Zudem wird die Einrichtung einer Datenbank beantragt, um eine systematische Bestandsaufnahme aller langfristig ungenutzten Wohn- und Gewerbegrundstücke in Castrop-Rauxel durchzuführen. Ziel soll es sein, Grundstücke mit baurechtswidriger Substanz oder gezieltem Leerstand zu erfassen und zu dokumentieren.
Der Antrag fordert darüber hinaus die Prüfung und den Einsatz aller verfügbaren hoheitlichen Instrumente des Baugesetzbuchs und der Landesbauordnung, um verwahrloste Grundstücke und Immobilien zu behandeln. Als Begründung wird angeführt, dass die Nutzung vorhandener Baulandpotenziale im Innenbereich die Ausweisung neuer Flächen in Außenbereichen reduzieren könnte. Eine systematische Erfassung und die Anwendung öffentlich-rechtlicher Eingriffe sollen dazu dienen, städtebauliche Missstände zu beheben und die Reaktivierung von Potenzialflächen zu fördern. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Antrag zur Kenntnis zu nehmen und nach Sachvortrag der Verwaltung über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20220603105411-0