Castrop-Rauxel Transparent

← Alle Vorlagen

Sitzungsvorlage

Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten im Jahr 2021; Vorlage gem. § 17 Abs. 2. Korruptionsbekämpfungsgesetz

2022/171 31.05.2022 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2022/171 der Hauptverwaltung befasst sich mit den Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten im Jahr 2021. Gemäß § 17 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes sowie den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes NRW sind Nebentätigkeiten vor deren Übernahme anzuzeigen und die erzielten Vergütungen nach Ende des Rechnungsjahres dem Rat der Stadt vorzulegen, sofern die Einkünfte 1.200 Euro überschreiten.

Die Vorlage legt dar, dass Tätigkeiten in Gremien mit kommunaler Beteiligung, bei denen die Amtsträgerschaft eine Voraussetzung für die Berufung ist, dem Hauptamt zuzurechnen sind. Für solche Fälle besteht eine Erstattungspflicht der Vergütungen. Im Jahr 2021 beliefen sich die dem Hauptamt zuzurechnenden Einkünfte auf insgesamt 1.575,56 Euro. Diese stammen aus der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Straßenbahn Castrop-Rauxel GmbH sowie aus der Mitgliedschaft im Rat der Emschergenossenschaft. Von diesem Betrag wurden 300,00 Euro bereits an die Stadtkasse erstattet; ein Restbetrag von 750,00 Euro wurde gegenüber dem Bürgermeister geltend gemacht.

Zusätzlich wurden Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst sowie sonstige Nebentätigkeiten ausgewiesen. Die Einkünfte aus dem Verwaltungsrat der Sparkasse Vest Recklinghausen beliefen sich auf 4.906,78 Euro, während weitere Vergütungen aus Tätigkeiten bei der Uniper Wärme GmbH und dem EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel bereits an die Stadt erstattet wurden. Die Einkünfte aus dem öffentlichen Dienst unterschreiten die geltende Höchstgrenze für eine Abführungspflicht. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die ausgeübten Nebentätigkeiten und die entsprechenden Vergütungen aus dem Jahr 2021 zur Kenntnis nimmt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 220 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente