Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW bei der Kontierung 5235000/50200/610101 (Erstattungen an verbundene Unternehmen) über 70.000 €
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von 70.000 Euro beraten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, Mittel gemäß § 83 GO NRW auf der Kontierung für Erstattungen an verbundene Unternehmen bereitzustellen. Diese Mittel sind für die Auszahlung der zweiten Hälfte der Vergütung für die Vollzeitstelle der Klimaschutzkoordination vorgesehen. Ein Teil der Vergütung in Höhe von 70.000 Euro wurde bereits im Jahr 2020 ausgezahlt.
Die Deckung der überplanmäßigen Mittel soll durch die Kontierung für Zuschüsse von privaten Unternehmen erfolgen. Da auf der betreffenden Kontierung für Erstattungen bereits überplanmäßige Mittel in Höhe von über 541.000 Euro zur Verfügung gestellt wurden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Corona-Testzentrums standen, ist gemäß der Haushaltssatzung eine Zustimmung des Rates erforderlich.
Die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sind laut vorliegenden Daten neutral. Die Aufwendungen in Höhe von 70.000 Euro werden durch entsprechende Erträge von Dritten gedeckt, sodass der städtische Eigenanteil bei null Euro liegt. Die Finanzierung ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung für die entsprechende Produktgruppe gesichert.
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