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Sitzungsvorlage

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung zum Bürger*innenbudget der Stadt Castrop-Rauxel vom 25. Juni 2020 in der Fassung vom 17. Dezember 2020

2023/055 02.03.2023 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Sitzungsvorlage 2023/055 wird eine zweite Änderung der Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Castrop-Rauxel vorgeschlagen. Ziel der Anpassung ist es, die Attraktivität des Budgets für Projekte im Stadtgebiet zu erhöhen. Seit der Einführung der Satzung im Jahr 2020 wurden Fördergelder in Höhe von etwa 100.000 Euro vergeben.

Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung betrifft die Reduzierung des bisher erforderlichen Eigenanteils von 25 Prozent. Die neue Regelung sieht eine Staffelung vor, um insbesondere kleinere Vorhaben zu unterstützen. Bei einer beantragten Fördersumme bis zu 2.000 Euro entfällt der Eigenanteil vollständig. Für Beträge zwischen 2.001 und 3.000 Euro beträgt der Eigenanteil 10 Prozent, bei Summen zwischen 3.001 und 4.000 Euro liegt er bei 15 Prozent und für Förderungen zwischen 4.001 und 5.000 Euro bei 20 Prozent.

Darüber hinaus wird die Antragsberechtigung für gemeinnützige Vereine erweitert. Diese können künftig auch Projekte beantragen, die primär den Mitgliedern des Vereins zugutekommen, wobei solche Anträge nachrangig behandelt werden. Zudem soll die Möglichkeit eröffnet werden, einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen. Das finanzielle Risiko bei einem vorzeitigen Start verbleibt dabei beim Antragsteller, da eine verbindliche Förderzusage erst mit der offiziellen Vergabe der Mittel erfolgt. Die Verwaltung gibt an, dass die Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der Beschlussvorschlag liegt dem Rat der Stadt zur Entscheidung vor.

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