Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Mittelbereitstellung für die Maßnahme 'Neubau Quertrakt Fridtjof-Nansen-Realschule
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/206 des Rates der Stadt befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Mittelbereitstellung für den Neubau des Quertraktes der Fridtjof-Nansen-Realschule. Die Entscheidung wurde von der Ersten Beigeordneten und einem Ratsmitglied gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffen.
Der Bau des Quertraktes begann im Jahr 2020. Die ursprüngliche Kostenschätzung und der im Haushaltsplan 2020 beschlossene Ansatz in Höhe von 3.027.172 Euro können nach aktuellen Erkenntnissen nicht eingehalten werden. Grund hierfür sind Preissteigerungen sowie notwendige Nachträge, die zu einem weiteren Mittelbedarf von 100.000 Euro führen. Nach neuesten Berechnungen belaufen sich die Gesamtkosten für die bauliche Fertigstellung auf 3.926.172 Euro, was einer Steigerung von etwa 30 Prozent gegenüber der ursprünglichen Schätzung entspricht. Die vorhandenen Haushaltsmittel aus den Förderprogrammen KinFöG II und Gute Schule 2020 sind trotz früherer Aufstockungen nicht ausreichend, um die aktuellen Kosten zu decken.
Der zusätzliche Bedarf von 100.000 Euro soll durch Minderaufwendungen und Minderauszahlungen aus dem Projekt Neubau Klassenraum Cottensburger Schule auf derselben Buchungsstelle gedeckt werden. Die Bereitstellung der Mittel wurde als unabweisbar und dringend eingestuft, um Bauverzögerungen in der abschließenden Bauphase zu vermeiden. Die Entscheidung ist dem Rat in der Sitzung am 24. August 2023 zur Genehmigung vorzulegen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 195 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 330208100214
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20230802140353-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20230802140359-0