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Sitzungsvorlage

Nebentätigkeit des Hauptverwaltungsbeamten im Jahr 2022 Vorlage gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz

2023/098 04.04.2023 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2023/098 befasst sich mit der Offenlegung der Nebentätigkeiten des Bürgermeisters für das Kalenderjahr 2022 gemäß den Bestimmungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes und des Landesbeamtengesetzes NRW. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die ausgeübten Nebentätigkeiten sowie die dafür erzielten Vergütungen zur Kenntnis nimmt.

Die Verwaltung führt aus, dass Tätigkeiten in privaten Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, bei denen die Amtsträgerschaft eine Voraussetzung für die Berufung in das Gremium ist, dem Hauptamt zuzurechnen sind. Für solche Fälle besteht eine Erstattungspflicht der Vergütungen an die Stadtkasse. Im Jahr 2022 beliefen sich die Einkünfte aus Tätigkeiten, die dem Hauptamt zuzurechnen sind, auf insgesamt 1.375,56 Euro. Davon wurden Vergütungen aus der Forum Castrop-Rauxel Betriebs GmbH und des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel bereits direkt an die Stadtkasse erstattet. Ein Restbetrag in Höhe von 750,00 Euro aus der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Straßenbahn Herne/Castrop-Rauxel GmbH ist noch zu erstatten, wofür ein entsprechender Bescheid gegen den Bürgermeister ergangen ist.

Zusätzlich wurden Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst sowie sonstige Nebentätigkeiten ausgewiesen. Die Einkünfte aus dem öffentlichen Dienst beliefen sich auf 5.253,39 Euro, während sonstige Nebentätigkeiten Vergütungen in Höhe von 80,00 Euro umfassten. Da die Einkünfte aus dem öffentlichen Dienst die geltenden Höchstgrenzen nicht überschritten, besteht hier keine Abführungspflicht. Die Vorlage wurde im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt zur Beratung vorgelegt.

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