12. Änderung des Flächennutzungsplans 'Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad' hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Feststellungsbeschluss des Plans und Billigung der Begründung mit Umweltbericht c) Vorlage zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat die 12. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Titel „Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad“ beschlossen. Mit dieser Entscheidung werden die eingegangenen Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag berücksichtigt. Die Verwaltung hat die Stellungnahmen zur Übernahme in den Beschluss vorgelegt.
Die Änderung umfasst ein rund 5,1 Hektar großes Areal im Stadtmittelpunkt, das sich in der Nähe des Rathauses befindet und Teile der Stadtteile Castrop und Rauxel umfasst. Ziel der Planung ist die Schaffung eines multifunktionalen Parks für verschiedene Generationen, um das bestehende Angebot an Spiel- und Sportflächen zu erweitern. Im Rahmen der Neugestaltung soll der bisherige Bolzplatz im südwestlichen Bereich zurückgebaut und die Fläche naturnah gestaltet werden, während die Nutzung im Bereich des Hallenbads intensiviert werden soll.
Die Änderung des Flächennutzungsplans dient dazu, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den parallel aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 261 zu schaffen. Das gesamte Gebiet soll künftig als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Sport und Freizeit ausgewiesen werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Änderung einschließlich der Begründung und des Umweltberichts der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vorzulegen. Die Auswirkungen auf das Klima werden im Rahmen des Umweltberichts bewertet, wobei die Planung Maßnahmen zur Kompensation von Versiegelungen vorsieht.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20230115182302-5
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20230115182305-6
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20230115182342-7
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