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Sitzungsvorlage

15. Änderung des Flächennutzungsplans 'Freiflächen-Photovoltaikanlage Bladenhorst' hier: Beschluss zur Einleitung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGB

2023/003 05.01.2023 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Betriebsausschuss 3 hat die Einleitung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Bladenhorst“ beschlossen. Das Plangebiet umfasst etwa 16 Hektar im westlichen Stadtgebiet von Castrop-Rauxel im Ortsteil Bladenhorst. Die Fläche grenzt an das Stadtgebiet von Herne sowie an Wald- und landwirtschaftliche Flächen des Gestüts Forstwald.

Ziel der Planung ist es, die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zu schaffen. In Abstimmung mit den Stadtwerken Castrop-Rauxel und dem Eigentümer soll zudem die Möglichkeit geprüft werden, zusätzlich Windenergieanlagen zu nutzen. Da die Fläche derzeit im Flächennutzungsplan als Grünfläche bzw. Waldfläche ausgewiesen ist, soll die Darstellung im Rahmen der Änderung in eine Fläche für Versorgungsanlagen geändert werden. Dies ist notwendig, da für Solarenergienutzungen im Außenbereich keine Privilegierung besteht und eine Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan im Rahmen eines Bebauungsplans erforderlich ist.

Die Planung erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 265. Die Kosten für die Planung sollen voraussichtlich durch den Vorhabenträger getragen werden. Im weiteren Verfahren werden die Auswirkungen auf die Umwelt, den Artenschutz und das Landschaftsbild im Rahmen einer Umweltprüfung untersucht. Die nächsten Schritte umfassen die Erarbeitung eines Vorentwurfs sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.

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