Bebauungsplan Nr. 265 'Freiflächen-Photovoltaikanlage Bladenhorst' hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 265 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Bladenhorst“ beschlossen. Das geplante Gebiet umfasst etwa 16 Hektar im westlichen Stadtteil Bladenhorst an der Grenze zu Herne. Die Flächen werden derzeit landwirtschaftlich sowie als Wald durch das Gestüt Forstwald genutzt. Ziel der Planung ist es, die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage sowie die mögliche Errichtung einer Windenergieanlage zu schaffen.
Da die Flächen im Außenbereich liegen, ist für die Solarenergienutzung ein Bebauungsplan erforderlich, da hier keine gesetzliche Privilegierung vorliegt. Parallel dazu wird eine Änderung des Flächennutzungsplans angestrebt, um die aktuelle Ausweisung als Grünfläche anzupassen. Die Verwaltung wurde mit der Planerstellung beauftragt und dazu ermächtigt, städtebauliche Verträge sowie Erschließungsverträge mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
Die Planung sieht vor, die Flächen als Bereich für Ver- und Entsorgung mit der Zweckbestimmung Erneuerbare Energien festzusetzen. Während die Auswirkungen auf das Landschaftsbild aufgrund der angrenzenden Gewerbeflächen und der Bahntrasse als gering eingeschätzt werden, sind im weiteren Verfahren Artenschutzuntersuchungen und eine Umweltprüfung vorgesehen. Der Vorhabenträger wird voraussichtlich die Planungskosten sowie die Kosten für die erforderlichen Fachgutachten übernehmen. Die nächsten Schritte umfassen die Konkretisierung der Planung sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.
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