Vorstellung der 'Empfehlung Schutzauftrag - Gelingensfaktoren bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII' der Landesjugendämter NRW zur Vorbereitung einer Beschlussfassung
✦ KI-Zusammenfassung
Im Jugendhilfeausschuss wird die Vorstellung der „Empfehlung Schutzauftrag – Gelingensfaktoren bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII“ der Landesjugendämter NRW zur Kenntnis genommen. Die Vorlage der Verwaltung befasst sich mit der fachlichen Orientierungshilfe, die von den beiden nordrhein-westfälischen Landesjugendämtern als Grundlage für die Arbeit in den örtlichen Jugendhilfeausschüssen beschlossen wurde. Ziel dieser Empfehlung ist es, durch vergleichbare Qualitätsmerkmale im Kinderschutz die Sicherheit für Sorgeberechtigte, Kinder und Jugendliche regional einheitlich zu gewährleisten.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Jugendämter gemäß § 79a SGB VIII zur Qualitätsentwicklung verpflichtet sind und sich dabei an den fachlichen Empfehlungen der Landesjugendämter orientieren sollen. Im Rahmen dieses Prozesses schlägt der Bereich Jugend und Familie vor, die Inhalte der vorliegenden Empfehlung auch in Castrop-Rauxel als verbindliche Grundlage für die Arbeit des Jugendamtes beschließen zu lassen.
Eine Umsetzung dieser Empfehlung erfordert Anpassungen an der bestehenden Dienstanweisung zum Umgang mit Kindeswohlgefährdungsmeldungen, die seit Januar 2011 in Kraft ist. Ein konkreter Anpassungspunkt ist die Aufnahme der Rückmeldung an den Berufsgeheimnisträger gemäß dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz. Hierfür wurde bereits ein entsprechendes Formular in der Fachanwendung entwickelt. Eine fachliche Diskussion der Empfehlung durch die Arbeitsgruppe soll im März 2023 erfolgen, um die Einbindung lokaler Jugendhilfeanbieter im Sinne der Qualitätssicherung sicherzustellen.
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