Festsetzung der Wochenmärkte für die Zeit vom 01.04.2023 - 31.03.2025
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen einer Sitzungsvorlage die Festsetzung der Wochenmärkte für den Zeitraum vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2025 zur Kenntnis genommen. Die Neufestsetzung basiert auf den Vorgaben der Gewerbeordnung und dient der Sicherung der Einstandspflicht des Veranstalters, was insbesondere die Existenzgrundlage der Markthändler sowie die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln absichert.
Als Veranstalter fungiert der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel. Die Märkte finden an den bisherigen Standorten in den Stadtteilen Castrop, Habinghorst und Ickern statt. Konkret sind der Marktplatz in der Castroper Altstadt, der Marktplatz im Ortsteil Ickern sowie der Postplatz in Habinghorst als Veranstaltungsorte vorgesehen. Die zeitlichen Regelungen sehen für die Castroper Altstadt Märkte an Dienstagen, Donnerstagen und Samstagen vor, in Ickern an Dienstagen und Freitagen sowie in Habinghorst an Mittwochen und Samstagen.
Die regulären Öffnungszeiten liegen zwischen 7:30 Uhr und 13:00 Uhr, mit einer Ausnahme für den Samstag in der Castroper Altstadt bis 13:30 Uhr. An Heiligabend endet der Marktbetrieb bereits um 12:00 Uhr. Die Vorlage sieht zudem Regelungen für punktuelle Marktverlegungen sowie Anpassungen anlässlich spezifischer Veranstaltungen wie dem Frühlingsmarkt oder dem Viktualienmarkt vor. Eine haushaltsmäßige Berührung der Festsetzung wird nicht angegeben.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20230406103450-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20230406103450-1
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20230406103450-2