Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Richtlinie für die Sonderförderung zum Rückbau von Schottergärten auf dem Gebiet der Stadt Castrop-Rauxel hier: Beschluss der Förderrichtlinie

2023/118 08.05.2023 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine Richtlinie für die Sonderförderung zum Rückbau von Schottergärten beschließen. Die Maßnahme dient der Unterstützung des Rückbaus von steinernen Vorgärten hin zu Blühgärten, um zur Klimaresilienz und zum Artenschutz beizutragen. Dies steht im Kontext des Klimaanpassungskonzepts der Stadt sowie der bereits verabschiedeten Begrünungssatzung.

Gefördert werden die Umgestaltung von Vorgärten, die im Bestand als Steingarten, geschottert oder gepflastert vorliegen. Die Zuschüsse sind für Eigentümer sowie Pächter vorgesehen und bemessen sich nach der Größe der zu entsiegelnden und zu begrünen Fläche. Die Förderhöhe ist pro Haushalt auf maximal 500 Euro begrenzt. Für das Jahr 2023 stellt die Stadt insgesamt 30.000 Euro zur Verfügung.

Die vorliegende Richtlinie stellt eine Aktualisierung der Fördermaßnahme aus dem Jahr 2022 dar. Anpassungen betreffen insbesondere die Fristen für Anträge und Verwendungsnachweise sowie die Reduzierung der Mindestgröße der Flächen. Zudem wurde die Fördersumme bei größeren Flächen proportional erweitert und Baumpflanzungen werden gesondert berücksichtigt. Die Erteilung von Förderzusagen ist an die Genehmigung des Haushalts 2023 gebunden. Die Finanzierung der Maßnahme ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung gesichert.

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