Bebauungsplan Nr. 246 'Gewerbegebiet Alte Brüninghauser Straße' (vormals 'Gewerbegebiet Knepper') hier: a) Umbenennung des Bebauungsplans b) Anpassung des Geltungsbereichs c) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB d) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen e) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2023/127 befasst sich mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 246 auf dem Gelände des ehemaligen Kraftwerks Gustav Knepper. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll beschließen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Knepper“ in „Gewerbegebiet Alte Brüninghauser Straße“ umzubenennen und den Geltungsbereich anzupassen. Die Änderung des Geltungsbereichs erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen Straßenplanung, um eine geradere Zuführung der Straße Im Dahl an den neuen Knotenpunkt der Oststraße und Nierhausstraße zu ermöglichen.
Das Planungsziel ist die Schaffung eines interkommunalen Gewerbe- und Industriestandorts in Zusammenarbeit mit der Stadt Dortmund. Während auf Dortmunder Stadtgebiet Industriegebiete (GI) vorgesehen sind, sieht der westliche Teil auf Castrop-Rauxeler Stadtgebiet Flächen für kleinteilige Gewerbenutzung (GE) vor. Die Entwicklung nutzt eine bereits sanierte Fläche des ehemaligen Kraftwerksgeländes und trägt zur Sicherung von Gewerbeflächen bei, ohne zusätzliche Flächen im Außenbereich in Anspruch zu nehmen.
Der Beschluss umfasst zudem die Berücksichtigung von Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Umsetzung redaktioneller Änderungen am Plan und der Begründung inklusive Umweltbericht. Zur Sicherung des Anwohnerschutzes gegenüber angrenzenden Wohngebieten sind Maßnahmen wie Erdwallerweiterungen und Eingrünungen vorgesehen. Die verkehrliche Anbindung erfolgt über die Anschlussstelle Dortmund-Boldschwingh sowie über die L 657. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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