Weiterentwicklung und Ausbau von Flexibilisierung der Betreuungszeiten in Kitas im Kita-Jahr 2023/2024
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses einen Beschlussvorschlag zur Weiterentwicklung und zum Ausbau flexibler Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen für das Kita-Jahr 2023/2024 vorgelegt. Grundlage der Maßnahme ist der pauschalierte Zuschuss des Landes nach § 48 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz).
Der vorliegende Antrag sieht vor, den Landeszuschuss in Höhe von 292.171 Euro zuzüglich eines 25-prozentigen Eigenanteils des Jugendamtes in Höhe von 73.043 Euro an fünf ausgewählte Kindertageseinrichtungen weiterzuleiten. Die Gesamtsumme der Mittel beläuft sich somit auf 365.214 Euro. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach Kriterien der örtlichen Jugendhilfeplanung, wobei die Verteilung der Gruppenanzahl der jeweiligen Einrichtungen orientiert ist.
Die Förderung umfasst Einrichtungen mit erweiterten Angeboten, wie etwa Öffnungszeiten über 47 Stunden pro Woche, Betreuungsangebote am Wochenende oder an Feiertagen sowie Zeiten vor 7 Uhr und nach 17 Uhr. Zu den begünstigten Einrichtungen gehören die Städtische Kita Lummerland, die Katholische Kita St. Antonius, die Evangelische Kita Eden, die Evangelische Kita am EVK sowie die Einrichtung Rasselbande Castroper Holz. Die finanziellen Auswirkungen sind im Rahmen der Haushaltsplanung für die Produktgruppe zur Förderung von Kindern in Tagesbetreuung bereits berücksichtigt.
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