Offenhaltung von 5 Grundschulhöfen in Castrop-Rauxel zur Kompensation von fehlenden Spiel- und Bewegungsflächen - Test-Phase (als Ausgleichsflächen zum Bespielen außerhalb des Schulbetriebes)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat beschlossen, fünf Grundschulhöfe in Castrop-Rauxel für einen einjährigen Testzeitraum als Spielflächen offenzuhalten. Ziel ist die Kompensation fehlender Spiel- und Bewegungsflächen. Betroffen sind die Schulhöfe der Wilhelmschule (nur der große Hof, ohne OGS-Bereich), der Schule Am Busch, der Erich-Kästner-Schule, des Standorts Am Hügel 6 (nur der vordere Bereich) sowie der Lindenschule.
Die Nutzung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Berechtigt sind ausschließlich Kinder bis 14 Jahre. An Werktagen ist die Nutzung außerhalb des Schul- und OGS-Betriebs in der Regel von 16:00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit, spätestens jedoch bis 20:00 Uhr, möglich. In den Ferien ist die Nutzung außerhalb des OGS-Betriebs von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr gestattet. Fußballspielen ist untersagt, während Radfahren nur zu Übungszwecken erlaubt ist. Sollte es zu einem deutlichen Anstieg von Vandalismusschäden kommen, wird die Testphase abgebrochen.
Die Verwaltung wird mit der Umsetzung des Konzepts beauftragt. Im Rahmen dieser Maßnahme soll zudem eine einheitliche Beschilderung aller städtischen Schulstandorte erfolgen, um die Rechtssicherheit zu erhöhen und Konflikte bei der Nutzung zu vermeiden. Schulen, die als schlecht einsehbar eingestuft wurden, bleiben von der Testphase ausgenommen. Die Offenhaltung der Flächen wird primär durch die vor Ort tätigen Sportvereine sichergestellt.
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