Castrop-Rauxel Transparent

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Tischvorlage

Kompensationsleistungen für kommunale Klimaschutzinvestitionen (Gewährung einer Billigkeitsleistung für das Haushaltsjahr 2022 für Investitionen des EUV), außerplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NRW

2023/039 13.02.2023 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen einer Tischvorlage die rückwirkende Billigung einer Förderantragstellung sowie die außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen. Konkret geht es um die Gewährung von Kompensationsleistungen für kommunale Klimaschutzinvestitionen im Bereich der klimaverträglichen Mobilität. Grundlage hierfür ist ein Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom Oktober 2022, der Maßnahmen zur Kompensation von Schäden durch ausgebliebene Klimaschutzinvestitionen infolge der Corona-Pandemie vorsieht.

Der EUV Stadtbetrieb hatte für die Beschaffung eines Elektrofahrzeugs der Bauart eTGE Pritsche inklusive Verkehrssicherungseinrichtung sowie für den Ausbau der Ladeinfrastruktur auf Mitarbeiterparkplätzen einen Zuschuss beantragt. Die Bewilligung der Mittel in Höhe von 97.709,32 Euro erfolgte im Dezember 2022, wobei die Einzahlung des Fördergebers bereits im Jahr 2022 in die Stadtkasse erfolgte. Da die Förderbestimmungen eine direkte Aufnahme der Maßnahme in den Haushaltsplan ausschließen, erfolgt die Abwicklung über die Stadt.

Die Deckung der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung erfolgt durch eine Ermächtigungsübertragung aus investiven Einzahlungen des Landes. Die Maßnahme führt laut Verwaltung zu keiner haushaltsmäßigen Belastung des Stadtbudgets, da die Mittel aus den entsprechenden Zuwendungen stammen. Die Übertragung der Haushaltsmittel in das Jahr 2023 dient dazu, die Auszahlung an den EUV Stadtbetrieb zu ermöglichen.

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