Änderung der Kommunalunternehmenssatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2023/042 sieht eine Neufassung der Kommunalunternehmenssatzung des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel – AöR vor. Der Rat der Stadt soll die Änderung der Satzung beschließen.
Hintergrund der Vorlage ist eine vorherige Änderung der Satzung, die am 31. März 2022 beschlossen wurde. In dieser damaligen Änderung wurden die Bereiche Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing aus dem Anstaltszweck des EUV Stadtbetriebs gestrichen. Die Begründung für diesen Schritt war, dass diese Aufgaben künftig in den Zuständigkeitsbereich der sich in Gründung befindenden Wirtschaftsförderungs- und Stadtteilmanagement GmbH fallen sollten.
Die Kommunalaufsicht des Kreises hat nun auf die Bestimmungen der Satzung verwiesen, wonach eine Beteiligung des EUV an anderen Unternehmen nur zulässig ist, wenn dies dem Anstaltszweck dient. Da der EUV durch die Beteiligung an der genannten GmbH weiterhin Aufgaben in den Bereichen Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing wahrnimmt, wird die Wiederaufnahme dieser beiden Punkte in den Anstaltszweck gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung angestrebt. Die Neufassung der Satzung soll diese Anforderungen erfüllen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 331402100043
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20230214094131-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20230214091317-0