Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Sachstand zur Lärmkartierung der 4. Stufe

2023/066 14.03.2023 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2023/066 informiert über den aktuellen Sachstand zur vierten Stufe der Lärmkartierung in Castrop-Rauxel. Grundlage für die Erstellung von Lärmkarten und die anschließende Lärmaktionsplanung ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie das Bundesimmissionsschutzgesetz. Während die Erstellung der Lärmkarten für das Stadtgebiet durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen erfolgt, liegt die Verantwortung für die darauf basierende Lärmaktionsplanung bei der Kommune.

Die Lärmkartierung erfolgt in aufeinanderfolgenden Stufen für verschiedene Verkehrswege. Während frühere Phasen bereits Hauptverkehrsstraßen und Eisenbahnstrecken mit bestimmten Schwellenwerten erfassten, umfasst die aktuelle vierte Stufe die Fortführung dieses Verfahrens. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, Maßnahmen zur Lärmminderung in den betroffenen Bereichen festzulegen und deren Umsetzung innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens zu steuern. Die Umsetzung der Maßnahmen obliegt dabei der Stadt sowie weiteren Dienststellen wie Straßen.NRW.

Im Rahmen des Verfahrens ist eine zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen, um Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange zu berücksichtigen. Die Ergebnisse der Kartierung werden nach der Bereitstellung durch das Landesamt im Internet öffentlich zugänglich gemacht. Die Verwaltung prüft die eingegangenen Rückmeldungen und bereitet den finalen Lärmaktionsplan vor, der nach Abschluss der Planung im Rat der Stadt beschlossen werden soll. Die Vorlage dient als frühzeitige Information, da der Abschluss der Lärmaktionsplanung für Juli 2024 vorgesehen ist.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 203 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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